IMPRESSUM
Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Anbieter
GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Bosenheimer Straße 109
55543 Bad Kreuznach
Deutschland
Vertretungsberechtigte Person
Geschäftsführerin: Monika Gedlek
Kontakt
Telefon: +49 6709 9999 783
E-Mail: info@gm-planung.de
Internet: www.gm-planung.de
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Bad Kreuznach
Handelsregister: HRB 23576
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE344574079
Datenschutzerklärung
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Soweit nachstehend keine anderen Angaben gemacht werden, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen
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zur Bereitstellung der Daten nicht verpflichtet. Eine Nichtbereitstellung hat keine Folgen. Dies gilt nur soweit bei
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Kontakt
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Bei der Nutzung des Kontaktformulars erheben wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse,
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Datenschutzhinweise für Auftraggeber und Projektbeteiligte
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO
Stand: Oktober 2026
Diese Hinweise informieren Auftraggeber sowie sonstige im Rahmen eines Projekts beteiligte Personen darüber, wie die GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt) personenbezogene Daten verarbeitet. Für die Verarbeitung durch Förderstellen können ergänzend eigene Datenschutzhinweise der jeweiligen Stellen gelten.
1. Verantwortlicher
GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Bosenheimer Straße 109
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 06709 9999 783
E-Mail: info@gm-planung.de
2. Ansprechpartner für Datenschutzfragen
Dipl.-Ing. Hans-Otto Wenski
E-Mail: wenski@gm-planung.de
Unabhängig davon können Datenschutzanfragen jederzeit unmittelbar an die unter Ziffer 1 genannte verantwortliche Stelle gerichtet werden.
3. Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten
Im Rahmen der Vertragsanbahnung, Leistungserbringung und Abwicklung beauftragter Förderverfahren verarbeiten wir - soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich - insbesondere folgende Datenkategorien:
- Stamm- und Kontaktdaten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Angaben zu beteiligten Ansprechpartnern.
- Identifikationsdaten: Geburtsdatum, steuerliche Identifikationsnummer und sonstige im jeweiligen Förderverfahren erforderliche Identifikationsangaben.
- Bank- und Zahlungsdaten: Kontoinhaber, IBAN, Rechnungs- und Zahlungsinformationen sowie für Förderauszahlungen erforderliche Bankdaten.
- Vertrags- und Abrechnungsdaten: Anfragen, Angebote, Aufträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und geschäftliche Korrespondenz.
- Projekt-, Gebäude- und Energiedaten: Gebäudeanschriften, Bau- und Bestandsunterlagen, Heizöl- und Gasabrechnungen, Verbrauchswerte, technische Angaben, Berechnungen, Gutachten und Fotodokumentationen.
- Förderbezogene Daten: Anträge, Förderbescheide, technische Bestätigungen, Nachweise, fachliche Stellungnahmen sowie Identifikations- und Auszahlungsangaben.
- Kommunikations- und Dokumentationsdaten: E-Mails, Telefon- und Besprechungsnotizen, projektrelevante Transkripte, Gesprächszusammenfassungen sowie sonstige im Auftrag übermittelte Informationen.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung - Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Bearbeitung von Anfragen, Angebotserstellung, Durchführung unserer Planungs-, Beratungs- und Energieeffizienzleistungen, Kommunikation, Projektorganisation, Dokumentation, Abrechnung und vereinbarte Fördermittelabwicklung.
Gesetzliche Verpflichtungen - Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Buchführungs-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Berechtigte Interessen - Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Sicherstellung der Geschäftsorganisation und IT-Sicherheit, Kontakt mit Projektbeteiligten und Ansprechpartnern sowie Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche, soweit die Interessen und Rechte betroffener Personen nicht überwiegen.
Einwilligung - Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit erforderlich
Für einzelne Verarbeitungen, für die eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Identifikations-, Bank-, Energieverbrauchs- und Förderdaten verarbeiten und übermitteln wir nur, soweit dies im jeweiligen Auftrag und Förderverfahren erforderlich und rechtlich zulässig ist.
5. Empfänger und Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die jeweilige Aufgabe erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Mögliche Empfänger sind insbesondere:
- Förder- und Prüfstellen: BAFA, KfW, Deutsche Energie-Agentur (dena), zuständige Qualitätssicherungsstellen und sonstige im jeweiligen Programm beteiligte öffentliche Stellen.
- Projekt- und Finanzierungspartner: Beauftragte externe Fachkräfte, Fachplaner, beteiligte Banken und Finanzierungspartner sowie zuständige Behörden.
- Dienstleister: Anbieter von Kommunikations-, IT-, Cloud-, Verwaltungs-, Termin-, Buchhaltungs-, Planungs- und KI-Diensten, soweit diese für die Durchführung eingesetzt werden.
Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, finden die Anforderungen des Art. 28 DSGVO Anwendung. Förderstellen und Finanzierungspartner können personenbezogene Daten im Rahmen ihrer eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Zuständigkeit verarbeiten.
6. Digitale Dienste, KI-Dokumentation und Drittlandübermittlungen
Für Kommunikation, Dateiablage, Terminorganisation, Projektmanagement, technische Planung und Buchhaltung nutzen wir insbesondere Google Workspace (Gmail, Drive, Kalender, Meet und Gemini), Notion, Lexware Office, sipgate einschließlich KI-Funktionen sowie autarc. Hottgenroth wird zur Fachplanung mit lokaler Projektspeicherung eingesetzt.
Zusätzlich können bei Beratungen, Baustellenbesuchen, Vor-Ort-Terminen und sonstigen Projektbesprechungen digitale Diktier-, Live-Transkriptions- und KI-gestützte Dokumentationssysteme eingesetzt werden. Auch Telefonate über sipgate und Online-Besprechungen über Google Meet können mit KI-Unterstützung in Textform dokumentiert, strukturiert und zusammengefasst werden. Die dafür erforderlichen Informationen und - soweit gesetzlich erforderlich - Zustimmungen werden gesondert berücksichtigt.
Zur Erstellung von Live-Transkripten kann eine vorübergehende technische Verarbeitung von Audiosignalen erforderlich sein. Für diese Dokumentation speichern wir keine dauerhaften Audio- oder Videoaufzeichnungen. Die erzeugten Transkripte, Notizen und Zusammenfassungen werden, soweit projektrelevant, der Kunden- oder Projektakte zugeordnet. Sie dienen insbesondere der Qualitätssicherung, Nachverfolgung von Absprachen, Baustellenkoordination und der fachlichen Nachweisführung; eine Weitergabe an Auftraggeber erfolgt bei Bedarf.
Der Einsatz von n8n zur Automatisierung von Geschäftsabläufen ist vorgesehen; derzeit findet darüber keine personenbezogene Datenverarbeitung statt.
Bei der Nutzung von Cloud- und KI-Diensten mit Bezug zu Anbietern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können personenbezogene Daten in Drittländer, insbesondere die USA, übermittelt werden oder von dort aus zugänglich sein. Soweit solche Übermittlungen stattfinden, sind die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO maßgeblich, insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 DSGVO oder geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Informationen zu den jeweils angewendeten Garantien und zum Erhalt entsprechender Unterlagen können unter info@gm-planung.de angefordert werden.
7. Speicherdauer und Löschung
Personenbezogene Daten speichern wir, solange dies zur Vertragsdurchführung, Projektdokumentation, Erfüllung gesetzlicher und förderrechtlicher Pflichten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
Für steuer- und handelsrechtliche Unterlagen gelten insbesondere § 147 AO, § 257 HGB und § 14b UStG. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betragen je nach Dokumentenart regelmäßig sechs, acht oder zehn Jahre. Für Projektunterlagen, Berechnungen, Gutachten und Fördermittelunterlagen gelten ergänzend die jeweils einschlägigen förderrechtlichen Dokumentationsvorgaben und gesetzlichen Verjährungsfristen.
KI-gestützt erstellte Gesprächsnotizen, Transkripte und Zusammenfassungen werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Werden sie Bestandteil der erforderlichen Projektdokumentation, gelten die hierfür maßgeblichen Aufbewahrungsfristen. Nach Wegfall der Speicherzwecke und Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine weitere Rechtsgrundlage eine Speicherung erlaubt.
8. Rechte betroffener Personen und Beschwerderecht
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten.
- Löschung (Art. 17 DSGVO): Löschung, soweit keine gesetzliche Pflicht oder sonstige zulässige Grundlage zur weiteren Speicherung besteht.
- Einschränkung (Art. 18 DSGVO): Einschränkung der Verarbeitung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Erhalt oder Übertragung der betreffenden Daten, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Widerruf mit Wirkung für die Zukunft; die bis dahin rechtmäßige Verarbeitung bleibt unberührt.
Anfragen zur Ausübung dieser Rechte können an info@gm-planung.de oder an den unter Ziffer 2 genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für unseren Sitz zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de, www.datenschutz.rlp.de.
9. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet, können betroffene Personen aus Gründen ihrer besonderen Situation jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen.
Im Fall eines Widerspruchs verarbeiten wir die betroffenen Daten nicht weiter, sofern wir nicht zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen können, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche dient.
Soweit personenbezogene Daten zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet werden, kann dieser Verarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Die Daten werden dann nicht mehr zu diesem Zweck verwendet.
Ein Widerspruch kann an info@gm-planung.de gerichtet werden.
10. Datenbereitstellung, Datenherkunft und automatisierte Entscheidungen
Die Bereitstellung der für den jeweiligen Auftrag erforderlichen personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der betroffenen Leistungen. Werden erforderliche Angaben oder Nachweise nicht zur Verfügung gestellt, können einzelne oder sämtliche davon abhängige Leistungen nicht erbracht werden.
Wir erhalten personenbezogene Daten unmittelbar von den betroffenen Personen oder - soweit für die Projektabwicklung erforderlich - von Auftraggebern, Bevollmächtigten, Hausverwaltungen, beteiligten Fachunternehmen und sonstigen Projektbeteiligten. Im Fall einer Erhebung bei Dritten erfüllen wir die gegebenenfalls einschlägigen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO.
KI-gestützte Systeme dienen der Unterstützung unserer Mitarbeiter bei Dokumentation, Auswertung, Organisation und Zusammenfassung von Informationen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 10/2026
Teil A
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt), Bosenheimer Straße 109, 55543 Bad Kreuznach (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern über Planungs-, Beratungs-, Berechnungs-, Ingenieur- und Energieeffizienzleistungen sowie damit zusammenhängende vertraglich vereinbarte Leistungen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen keine abweichenden Regelungen vorsehen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Inhalt und Umfang des Vertrags bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot einschließlich der einbezogenen Leistungsbeschreibungen und Anlagen sowie diesen AGB. Für ausdrücklich beauftragte Förderleistungen gelten ergänzend die jeweils einbezogenen besonderen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor; im Übrigen haben die besonderen Vertragsbedingungen innerhalb ihres Anwendungsbereichs Vorrang vor diesen allgemeinen AGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Annahmefrist bestimmt ist, für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das vom Auftraggeber unverändert unterschriebene Angebot einschließlich sämtlicher im Angebot ausdrücklich als verpflichtend gekennzeichneter Bestätigungen und Vertragsunterlagen vollständig innerhalb der Annahmefrist beim Auftragnehmer eingegangen ist. Hierzu gehören insbesondere die vorgesehenen Bestätigungen zur Kenntnisnahme der AGB und Datenschutzhinweise, zur erforderlichen digitalen Vertragsabwicklung sowie gegebenenfalls die unterschriebene Empfangsbestätigung der Widerrufsunterlagen. Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedarf es nicht. Die Übermittlung als PDF-Datei per E-Mail ist ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Fehlen erforderliche Unterschriften, Pflichtbestätigungen oder ausdrücklich für den Vertragsabschluss vorgeschriebene Unterlagen, liegt keine vollständige Annahme des Angebots vor. Der Auftragnehmer kann die fehlenden Erklärungen und Unterlagen nachfordern. Der Vertrag kommt erst mit deren vollständigem und fristgerechtem Eingang zustande.
(4) Eine nach Ablauf der Annahmefrist vervollständigte oder inhaltlich veränderte Annahmeerklärung gilt als neuer Vertragsantrag des Auftraggebers und bedarf einer gesonderten Annahme durch den Auftragnehmer.
(5) Bei Verbraucherverträgen mit gesetzlichem Widerrufsrecht setzt ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ein ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn ist keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
(6) Die bloße Kontaktaufnahme über die Website, telefonisch oder per E-Mail begründet keinen Vertrag.
§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkung und Bearbeitungszeiten
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem vereinbarten Angebot einschließlich der einbezogenen Leistungsbeschreibungen und Anlagen. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere zusätzliche Berechnungen, Planungsvarianten, Prüfungen oder Überarbeitungen, sind nicht automatisch Vertragsbestandteil und bedürfen einer gesonderten Beauftragung, soweit sie nicht bereits zur vertragsgemäßen Leistungserbringung gehören.
(2) Der Auftraggeber hat sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, zutreffend und rechtzeitig bereitzustellen sowie notwendige und vereinbarte Mitwirkungshandlungen zu erfüllen.
(3) Die Bearbeitungszeit beginnt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, erst nach wirksamem Vertragsabschluss und sobald sämtliche für die Aufnahme der beauftragten Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und verwertbar vorliegen, vereinbarte Voraussetzungen für den Bearbeitungsbeginn erfüllt sind und ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht der Aufnahme der Leistung nicht mehr entgegensteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Leistungsbeginn erfüllt sind.
(4) Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Art, Umfang und fachlichen Anforderungen der beauftragten Leistungen. Vom Auftragnehmer genannte voraussichtliche Bearbeitungszeiträume dienen der zeitlichen Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(5) Voraussetzung für die Einhaltung angegebener Bearbeitungszeiträume ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten. Verzögerungen, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Unterlagen oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verursacht werden, hat dieser nicht zu vertreten. Verbindlich vereinbarte Termine bleiben maßgeblich; erforderliche Anpassungen aufgrund solcher Umstände erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
(6) Die Übermittlung von Unterlagen oder Informationen begründet ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf sofortige oder taggleiche Bearbeitung. Erforderliche Prüfungen und die Wiederaufnahme unterbrochener Bearbeitungsschritte erfolgen innerhalb einer den Umständen angemessenen Bearbeitungszeit.
(7) Die Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, in elektronischer Form. Weitergehende Nutzungsrechte richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde und kein abweichender Stundensatz festgelegt ist, beträgt dieser 150,00 EUR netto je Stunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger verpflichtender Preisbestandteile entsprechend den gesetzlichen Preisangabepflichten ausgewiesen.
(3) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und nicht bereits vertraglich geschuldet sind, bedürfen vor ihrer Ausführung einer gesonderten Vergütungsvereinbarung in Textform. Die vereinbarten Regelungen über Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bleiben unberührt.
(4) Reisekosten und Fahrtzeiten werden gesondert berechnet, soweit dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde und die betreffenden Kosten nicht bereits im vereinbarten Honorar enthalten sind. Für erforderliche Fahrten beträgt die Kilometerpauschale 0,85 EUR netto je tatsächlich erforderlichem Fahrtkilometer einschließlich Hin- und Rückfahrt ab dem ersten Kilometer. Gesondert vereinbarte Fahrtzeiten werden mit 50 % des vertraglich vereinbarten Stundensatzes berechnet. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
(5) Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und Restzahlungen sowie deren Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot und einem gegebenenfalls vereinbarten Zahlungsplan. Soweit kein Zahlungsplan vereinbart wurde, können Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Geleistete Voraus- und Abschlagszahlungen werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt.
(6) Sofern im jeweiligen Angebot oder anderweitig vertraglich keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind fällige Rechnungsbeträge innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Eine auf der Rechnung ausdrücklich eingeräumte längere Zahlungsfrist bleibt unberührt.
(7) Ein Anspruch auf Skonto besteht ausschließlich, wenn dieser im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich sind die dort festgelegten Bedingungen.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 286 und 288 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, gegebenenfalls bestehende Verzugspauschalen sowie ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
(9) Rechnungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch übermittelt werden. Die jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt.
§ 5 Vertragscharakter, fachliche Grundlagen und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Energieeffizienz-Experte auf dienstvertraglicher Grundlage gemäß §§ 611 ff. BGB. Gegenstand der Beauftragung sind die im jeweiligen Angebot bezeichneten fachlichen Beratungs-, Berechnungs-, Bewertungs- und Unterstützungsleistungen einschließlich der vereinbarten Dokumentationen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen technischen Regelwerke und fachlichen Anforderungen.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der verfügbaren und im Rahmen des Auftrags erhobenen Bestandsdaten sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Soweit tatsächliche Bestandsdaten nicht verfügbar sind, können fachlich und nach den maßgeblichen Regelwerken zulässige Annahmen, typologische Werte und Ersatzwerte herangezogen werden.
(4) Zerstörende Bauteiluntersuchungen, Bauteilöffnungen sowie weitergehende messtechnische Untersuchungen verdeckter Bauteile und Anlagen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
(5) Eine Garantie für die Übereinstimmung nicht überprüfbarer tatsächlicher Bestandsverhältnisse mit den zugrunde gelegten Annahmen sowie für bestimmte zukünftige Energieverbrauchs-, Einspar- oder Betriebsergebnisse wird nicht übernommen.
(6) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Bei sonstigen Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(8) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 6 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund kann für den Auftragnehmer insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt und dadurch die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird.
(3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Vergütung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz bleiben unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Einsatz externer Fachkräfte und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen fachlich qualifizierte Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Fachkräfte einzusetzen, soweit gesetzliche, förderrechtliche oder ausdrücklich vereinbarte Anforderungen nicht entgegenstehen.
(2) Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Eingesetzte externe Fachkräfte sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(3) Die vom Auftragnehmer erstellten und überlassenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Planungen, Berechnungen, Gutachten und Dokumentationen, dürfen vom Auftraggeber für das vertraglich vereinbarte Vorhaben und den vorgesehenen Zweck verwendet und an die hierfür erforderlichen Projektbeteiligten und Stellen weitergegeben werden.
(4) Eine über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse, insbesondere deren Verwendung für andere Bauvorhaben, die Weitergabe zur anderweitigen Verwertung oder eine eigenständige gewerbliche Nutzung, ist untersagt. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, dürfen personenbezogene Daten an beteiligte Fachkräfte, Dienstleister und zuständige Stellen weitergegeben werden. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht, soweit eine Offenlegung zur vereinbarten Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesondert bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
(5) Die Vertragsabwicklung erfolgt unter Einsatz digitaler Kommunikations-, Planungs-, Berechnungs-, Verwaltungs- und Cloud-Dienste sowie weiterer technischer Hilfsmittel. Der Auftraggeber wird über deren Einsatz und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten in den vor Vertragsschluss bereitgestellten Datenschutzhinweisen informiert. Die aktive Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Hinweise sowie der Akzeptanz der für die Vertragsdurchführung erforderlichen digitalen Arbeitsweise erfolgt gesondert im Angebot.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist dessen Geschäftssitz, sofern sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt im Rahmen seines Handelsgewerbes, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bad Kreuznach ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die bei Verbraucherverträgen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Anwendung finden, bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vergütung und verbindlicher Termine, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien in Textform (§ 126b BGB). Einseitige Änderungswünsche sowie die bloße Erörterung zusätzlicher Leistungen, insbesondere im Rahmen telefonischer oder persönlicher Gespräche, begründen keine zusätzlichen vertraglichen Leistungspflichten. Zwingende gesetzliche Vorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen gemäß § 305b BGB bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B
Ergänzende Vertragsbedingungen für KfW-/BAFA-Förderleistungen & Energieberatung
Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für ausdrücklich beauftragte Leistungen im Zusammenhang mit Förderprogrammen der KfW und des BAFA. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GM Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt). Bei Widersprüchen gehen diese ergänzenden Vertragsbedingungen innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs den allgemeinen AGB vor. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
§ 1 Leistungsumfang und förderrechtliche Grundlagen
(1) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten förderbezogenen Leistungen. Darüber hinausgehende Prüfungen, Berechnungen, Planungsvarianten, Bescheinigungen, Anträge oder sonstige Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht zur fachgerechten Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der für das jeweilige Förderprogramm und den konkreten Förderfall maßgeblichen gesetzlichen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen, insbesondere der einschlägigen Technischen Mindestanforderungen (TMA) und Programmvorgaben.
(3) Nachträgliche Änderungen von Förderbedingungen, zusätzliche Anforderungen der Förderstellen oder Änderungen der Planungsgrundlagen führen nicht automatisch zu einer Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs. Hierdurch erforderliche zusätzliche Leistungen oder erneute Bearbeitungen, die nicht bereits vertraglich geschuldet sind und deren Ursache der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
(4) Der Auftragnehmer beachtet bei der Erbringung förderfähiger Leistungen die jeweils geltenden Anforderungen an die Unabhängigkeit und Neutralität.
§ 2 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, zutreffend, aktuell und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Bau- und Bestandsunterlagen, Energieverbrauchsdaten, Angaben zu geplanten Maßnahmen, Leistungsverzeichnisse, Angebote, Rechnungen, Fachunternehmererklärungen sowie sonstige förderrelevante Nachweise, soweit diese für die jeweilige Leistung erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Erkannte Fehler, Unvollständigkeiten oder Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Rückfragen sind innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist zu beantworten.
(3) Änderungen an geplanten oder bereits beauftragten Maßnahmen, Bauabläufen, technischen Ausführungen oder sonstigen förderrelevanten Umständen sind dem Auftragnehmer unverzüglich und, soweit sie im Voraus bekannt sind, vor ihrer Beauftragung oder Umsetzung in Textform mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber hat die für die vereinbarten Leistungen erforderliche Mitwirkung der von ihm beauftragten Fachunternehmen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Nachweise sowie die Ermöglichung vereinbarter Besichtigungs- und Prüftermine.
(5) Der Auftraggeber ist für die fristgerechte Antragstellung und Einhaltung förderrechtlicher Fristen verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Bestandteil der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Förderrelevante Mitteilungen, Nachforderungen und Fristsetzungen von Förderstellen, Banken oder Behörden sind dem Auftragnehmer unverzüglich weiterzuleiten.
(6) Werden erforderliche Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hiervon abhängige Bearbeitung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung zurückzustellen. Dadurch verursachte Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Vereinbarte Bearbeitungsfristen verlängern sich entsprechend der tatsächlichen Behinderung einschließlich einer angemessenen Zeit zur Prüfung der nachgereichten Unterlagen und Wiederaufnahme der Bearbeitung, soweit dies durch die Behinderung erforderlich ist. Erforderliche zusätzliche Leistungen werden nach Maßgabe der vertraglichen Nachtragsregelungen gesondert vereinbart und vergütet.
§ 3 Förderabwicklung und Verantwortlichkeiten
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Förderverfahren. Die Erstellung und Übergabe technischer Berechnungen, Bestätigungen und Nachweise, insbesondere BzA, BnD, TPB oder TPN, beinhaltet nicht automatisch die Antragstellung, die Überwachung des Förderverfahrens oder die Vertretung gegenüber Förderstellen und Finanzierungspartnern. Diese Aufgaben bedürfen einer ausdrücklichen Beauftragung.
(2) Über die Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Fördermitteln entscheiden ausschließlich die zuständigen Förderstellen beziehungsweise Finanzierungspartner. Angaben und Einschätzungen des Auftragnehmers zur Förderfähigkeit oder Förderhöhe stellen keine verbindliche Förderzusage dar. Eine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln wird nicht übernommen.
(3) Die Förderberatung umfasst ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich bezeichneten Förderprogramme, insbesondere die dort benannten Programme der KfW und des BAFA. Die Recherche, Prüfung, Auswahl und laufende Überwachung weiterer Förderprogramme, insbesondere auf Landes- oder kommunaler Ebene oder von sonstigen Fördergebern, sowie eine umfassende Prüfung und Optimierung der Kombination verschiedener Förderprogramme sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Die Übernahme solcher Leistungen bedarf einer gesonderten, von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigten Vereinbarung. Die bloße Erwähnung weiterer Fördermöglichkeiten begründet keinen zusätzlichen Recherche- oder Betreuungsauftrag.
§ 4 Nachträge und Zusatzleistungen
(1) Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Berechnungen, Planungsvarianten, Prüfungen, Überarbeitungen und erneute Ausstellungen von Dokumenten.
(2) Dies gilt ebenfalls für zusätzliche Leistungen, die infolge nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers, geänderter oder verspätet bereitgestellter Unterlagen, abweichender Ausführungen oder nachträglich geänderter Anforderungen von Förderstellen erforderlich werden, soweit diese nicht bereits zum geschuldeten Leistungsumfang gehören und nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Fehler verursacht wurden.
(3) Art, Umfang und Vergütung der Zusatzleistungen bedürfen vor deren Ausführung einer ausdrücklichen, von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigten Vereinbarung. Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wird und kein abweichender Stundensatz festgelegt ist, beträgt dieser 150,00 EUR netto je Stunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Ohne eine entsprechende Beauftragung ist der Auftragnehmer zur Erbringung nicht bereits geschuldeter Zusatzleistungen nicht verpflichtet. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 5 Nebenkosten und Fahrtzeiten
(1) Reisekosten, Fahrtzeiten und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet, soweit deren gesonderte Vergütung im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde und sie nicht bereits im Honorar enthalten sind.
(2) Für erforderliche Fahrten zum Auftraggeber, zum Bauvorhaben oder zu sonstigen vereinbarten Einsatzorten beträgt die Kilometerpauschale 0,85 EUR netto je tatsächlich erforderlichem Fahrtkilometer. Maßgeblich ist die erforderliche Hin- und Rückfahrt ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Berechnung erfolgt ab dem ersten Kilometer, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Erforderliche Fahrtzeiten werden mit 50 % des vertraglich vereinbarten Stundensatzes berechnet, sofern deren gesonderte Vergütung im Angebot vorgesehen ist. Maßgeblich ist die tatsächlich angefallene, angemessene Fahrtzeit.
(4) Weitere erforderliche Nebenkosten, insbesondere Übernachtungs-, Park-, Maut-, Druck- und Versandkosten, werden nach tatsächlichem Aufwand und gegen Nachweis berechnet, soweit sie im Angebot vorgesehen oder vor ihrer Entstehung gesondert in Textform vereinbart wurden.
§ 6 Voraus- und Abschlagszahlungen
(1) Voraus-, Abschlags- und Restzahlungen sowie deren Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot und dem vereinbarten Zahlungsplan. Ist eine Vorauszahlung als Voraussetzung für den Bearbeitungsbeginn vereinbart, beginnt die Bearbeitungszeit erst nach Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
(2) Soweit kein Zahlungsplan vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, für bereits erbrachte Vertragsleistungen Abschlagszahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang zu verlangen. Die abgerechneten Leistungen sind nachvollziehbar darzustellen.
(3) Werden fällige Voraus- oder Abschlagszahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Bearbeitung im gesetzlich zulässigen Umfang bis zum Ausgleich der betreffenden Forderung auszusetzen. Hierdurch verursachte, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerungen verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
(4) Geleistete Voraus- und Abschlagszahlungen werden bei der abschließenden Abrechnung vollständig berücksichtigt.
§ 7 Änderungen und Einstellung von Förderprogrammen
(1) Entscheidungen der zuständigen Förderstellen über Änderungen, Einschränkungen, Aussetzungen oder Einstellungen von Förderprogrammen sowie über die Verfügbarkeit und Zuteilung von Fördermitteln liegen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
(2) Für Förderausfälle oder Verzögerungen, die aufgrund solcher Entscheidungen auch bei ordnungsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen eingetreten wären, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen des Auftragnehmers aus anderen Gründen beanstandet werden.
§ 8 Datenweitergabe und Qualitätssicherung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der beauftragten Leistungen erstellten oder erhaltenen projektbezogenen Daten und Unterlagen an zuständige Förderstellen, insbesondere KfW und BAFA, sowie an die dena und beauftragte Prüf- und Qualitätssicherungsstellen zu übermitteln, soweit dies zur Förderabwicklung, Nachweisführung oder Qualitätssicherung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
(2) Diese Berechtigung gilt auch nach Beendigung des Auftrags, soweit projektbezogene Prüfungen oder Qualitätssicherungsverfahren nach den maßgeblichen Förderbedingungen oder den Regelungen der Energieeffizienz-Expertenliste durchgeführt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für solche Prüfungen erforderlichen und in seinem Verantwortungsbereich liegenden Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Stand: 10/2026
Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Papierform)
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Stand: 10/2026